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   BGH, 10.03.2021 - StB 8/21   

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https://dejure.org/2021,6720
BGH, 10.03.2021 - StB 8/21 (https://dejure.org/2021,6720)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2021 - StB 8/21 (https://dejure.org/2021,6720)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2021 - StB 8/21 (https://dejure.org/2021,6720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ; Hai´at Tahir al-Sham - HTS ist ei Zusammenschluss verschiedener Gruppierungen militant-fundamentalistischer Ausrichtung; Spendeneinzahlungen trotz Wissen um Zwecke ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Hai´at Tahir al-Sham - HTS ist ei Zusammenschluss verschiedener Gruppierungen militant-fundamentalistischer Ausrichtung; Spendeneinzahlungen trotz Wissen um Zwecke ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 8/21
    Die Struktur der Vereinigung war zudem bereits mehrfach Gegenstand verschiedener Entscheidungen des Senats (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris, und vom 13. September 2017 - AK 38/17, AK 39/17, AK 40/17, juris).
  • BGH, 13.09.2017 - AK 38/17
    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - StB 8/21
    Die Struktur der Vereinigung war zudem bereits mehrfach Gegenstand verschiedener Entscheidungen des Senats (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris, und vom 13. September 2017 - AK 38/17, AK 39/17, AK 40/17, juris).
  • BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21

    Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt

    Die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrundeliegenden Feststellungen, die sich der Senat zu eigen macht, beruhen auf entsprechenden Strukturermittlungen des Generalbundesanwalts sowie Erkenntnissen des BND und des Bundeskriminalamts (BKA) (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2021 - AK 1 und 2/21 - juris Rn. 12, vom 10. März 2021 - StB 8/21 - juris Rn. 13 und vom 10. Juni 2021 - StB 23/21 - juris Rn. 11).

    Seitdem kontrollierte die HTS im Nordwesten Syriens Teile der Regionen um Idlib und Aleppo (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2021 - StB 8/21 - juris Rn. 6; BMI, Verfassungsschutzbericht 2020, S. 199, 237; BND, Behördenerklärung TE-24/2021 S. 3 ff.).

  • BGH, 18.05.2022 - StB 18/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft

    Der Senat hat mit Beschluss vom 10. März 2021 (StB 8/21) eine Haftbeschwerde des Angeklagten verworfen und mit Beschluss vom 11. August 2021 (AK 39/21 und 40/21) im besonderen Haftprüfungsverfahren die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
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